Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden. 

 

Definitionen


Fotografische Arbeit;
Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.

Fotograf;
Der Fotograf ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

Kunde;
Der Kunde ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.

Parteien;
Die Parteien sind der Fotograf und der Kunde.

Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar;
Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CDs, DVDs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar»

Fotografien und Aufzeichnungen stellen keine Erhebung personenbezogener Daten dar. Speziell fallen Personen, welche nicht als Hauptmotiv abgebildet werden unter den Begriff „Beiwerk“, diese werden nicht explizit um Erlaubnis gebeten für eine allfällige Veröffentlichung. Es überwiegt das Interesse der Gestaltungs- und Medienfreiheit. 


Leistung der fotografischen Arbeit


Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

Die Fotoapparate und sonstige Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Verschiebt der Kunde einen Auftrag weniger als 14 Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten).
Falls kein Ersatztermin gefunden wird, gilt die nachfolgende Abstufung.

Sagt der Kunde einen Auftrag vollständig ab, gelten folgende Exit-Stufen; 
– bis 30 Tage vor dem Termin: 75% des vereinbarten Honorars
– bis 14 Tage vor dem Termin: 100% des vereinbarten Honorars.

Diese Regel gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotografen bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.



Haftung des Fotografen


Der Fotograf haftet, einschließlich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

Fotoreportagen sind immer nur so gut wie der Anlass, die Hochzeit selbst. Der Fotograf konzentriert sich darauf, den Anlass möglichst echt darzustellen. Er führt die Reportage mit bestem Engagement durch, haftet jedoch nicht bei fehlenden Aktionen, Stimmungen, Leuten oder ähnliches.

Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.


Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden


Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 100% des gemäß SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldete Entgelts zu bezahlen.

Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

Rechte Dritter; 
Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.


Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen


Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschließliche oder nichtaußchließliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder diese für Wettbewerbe, Awards oder zu Werbezwecke zu verwenden.

Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit nach den oben genannten Punkten, hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.


Zahlungs- und Lieferkonditionen


Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist geschuldet und innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz des Fotografen. Für eine verspätete Zahlung wird eine Verzugszins von 5% / Jahr und Mahngebühren von CHF 20.- erhoben.

Der Kunde verpflichtet sich bei einer Bestellung die fotografische Arbeit anzunehmen. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung der fotografischen Arbeit belastet der Fotograf die im entstandenen Kosten dem Kunden weiter.


Referenzen


Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar.

Die mit dem Fotografen abgeschlossenen Verträge unterstehen Schweizerischen Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Ausschließlicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Firma Simon Maas Studios – Independent Art & Photography, Obergrundstrasse 89, 6005 Luzern, Schweiz.

Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.